Hallo zusammen.
Im Rahmen der Schengen-Mitgliedschaft überprüft die Schweiz gerade alle “Freiberufler” ob auch die Quellensteuer abgeführt wurde.
Gestern habe ich ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Quellensteuer des Kantons Zürich gehabt, weil bei mir im 2. Halbjahr 2008 einige Unklarheiten bestanden.
Die Gesetze bestehen schon seit langem, daher kann sich kein Vermittler rausreden.
Es gilt folgende Regel:
Solange nicht MINDESTENS 5 Kunden GLEICHZEITIG bedient werden (Im Kanton Zürich werden die Anzahl der Rechnungen pro Monat überprüft, im Kanton Bern muss ein Kunde pro Wochentag nachgewiesen werden) gilt man steuerlich in der Schweiz als Angestellter. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob man in einem anderen Land als Freiberufler anerkannt ist.
Es kann höchstens passieren, dass man seine Steuern 2 mal bezahlt. In der Schweiz absolut sicher.
Ausserdem gehen die Sozialversicherungsbehörden dazu über, dieser Richtung zu folgen. Dann muss jeder Ausländer nachweisen, dass er Sozialversichert ist und der Auftraggeber muss eine Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Kanton beantragen.
Gruss
Harry Cremer
P.S.: Ich werde in nächster Zeit noch weitere Artikel zum Thema Schweiz posten.
Tags: Schweiz, selbständigkeit, steuern, SVA